Wie groß darf mein Carport sein?
Um die Fahrzeuge sicher und geschützt abstellen zu können, ist ein der Carport eine gute Lösung. Wenn Sie zwei Fahrzeuge nutzen, entscheiden Sie sich für einen Doppelcarport. Vor der Errichtung sollten Sie jedoch einige Dinge beachten. So benötigen Sie eventuell eine Baugenehmigung. Erkundigen Sie sich vor der Errichtung des Carports bei der für Ihren Wohnort zuständigen Behörde bezüglich der Vorgaben. Diese unterscheiden sich in den einzelnen Bundesländern. Somit gibt es in Bezug auf die Größe eines Doppelcarports keine allgemein gültige Antwort.
Keine einheitliche Gesetzgebung in Deutschland
Ob Sie für Ihren Carport eine Baugenehmigung benötigen oder nicht, erfragen Sie bei der für Sie zuständigen Behörde der Stadt oder der Gemeinde. Jedes Bundesland erlässt in dieser Frage eigene Gesetze.
Die wichtigsten Regelungen nach Bundesland
Baden-Württemberg: § 50 Abs. 1 LBO
Bayern: 5. Teil, Art. 57 Abs. 1 Nr. 1b BayBO
Berlin: § 62 BauOBln
Brandenburg: § 55 der BbgBO
Bremen: § 61 BremLBO
Hamburg: § 60 Art. 1 Abs. 1.2 HBauO
Hessen: § 63 HBO
Mecklenburg-Vorpommern: § 61 LBauO M-V
Niedersachsen: § 60 Abs. 1 NBauO
Nordrhein-Westfalen: §§ 63, 67, 68 BauO NRW
Rheinland-Pfalz: § 62 LBauO
Saarland: § 62 LBO
Sachsen: § 61 SächsBO
Sachsen-Anhalt: § 60 BauO LSA
Schleswig-Holstein: § 60 BauO S-H
Thüringen: § 60 ThürBO
Tipps zur Baugenehmigung
Für bauliche Veränderungen auf einem Grundstück wird generell ein Bauantrag benötigt. Hierzu zählen unter anderem Garagen, Carports, Schuppen oder auch Gartenhäuser.
In einigen Bundesländern wurden die Regelungen gelockert, sodass bis zu einer bestimmten Größe der Bau eines Carports ohne Genehmigung erfolgen kann (Bsp.: NRW bis 30 m² ohne Genehmigung möglich, wenn sich nicht schon eine zusätzliche Garage oder Carport auf dem Grundstück befindet).